Altersvorsorgedepot & Steuern: Alle Vorteile erklärt
Das Altersvorsorgedepot bietet drei steuerliche Vorteile: Sonderausgabenabzug beim Einzahlen, steuerfreie Gewinne während der Laufzeit und nachgelagerte Besteuerung bei der Auszahlung.
Quelle: BMF, § 10a EStG | Stand: Mai 2026
Steuerliche Behandlung in 3 Phasen
Das Altersvorsorgedepot folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung – ähnlich wie die gesetzliche Rente.
Einzahlungsphase
Steuervorteile beim Einzahlen
Sonderausgabenabzug
Bis 3.000 €/Jahr absetzbar (§ 10 EStG)
Grundzulage
175 €/Jahr – mindert Steuerlast automatisch
Kinderzulage
200 € (bis 2008 geb.) / 300 € (ab 2008 geb.) pro Kind/Jahr
Günstigerprüfung
Finanzamt wählt automatisch die vorteilhaftere Variante
Der Sonderausgabenabzug lohnt sich besonders für Besserverdiener (Grenzsteuersatz > 25%). Bei geringem Einkommen ist die Zulage oft günstiger.
Quelle: § 10a EStG, BMF FAQ
Ansparphase
Steuerfreiheit während der Laufzeit
Kursgewinne
Steuerfrei während der Ansparphase
Dividenden/Zinsen
Steuerfrei während der Ansparphase
Umschichtungen
Innerhalb des Depots steuerfrei
Abgeltungsteuer
Fällt während der Laufzeit NICHT an
Das ist ein enormer Vorteil gegenüber einem normalen ETF-Sparplan: Kursgewinne und Dividenden werden nicht jährlich versteuert, sondern erst bei der Auszahlung.
Quelle: BMF, Bundesregierung
Auszahlungsphase
Besteuerung bei der Auszahlung
Auszahlungsalter
Ab 65. Lebensjahr (Frühestens 62. Lebensjahr)
Besteuerung
Nachgelagerte Besteuerung mit persönlichem Steuersatz
Steuersatz
Meist niedriger als in der Erwerbsphase (Rentnersteuersatz)
Einmalzahlung
Möglich – aber dann volle Versteuerung im Auszahlungsjahr
Die nachgelagerte Besteuerung ist für die meisten Sparer vorteilhaft: Im Rentenalter ist der persönliche Steuersatz meist deutlich niedriger als während der Erwerbsphase.
Quelle: BMF FAQ, § 22 EStG
Beispielrechnungen: Wie viel spare ich?
Annahme: Maximale Einzahlung 3.000 €/Jahr. Alle Angaben sind Schätzwerte.
| Szenario | Staatliche Zulage | Steuerersparnis | Gesamt-Vorteil |
|---|---|---|---|
| Alleinstehend, 35.000 € Brutto | 175 € | ca. 180 € | ca. 355 € |
| Verheiratet, 2 Kinder, 50.000 € Brutto | 175 € + 600 € | ca. 220 € | ca. 995 € |
| Geringverdiener, 20.000 € Brutto | 175 € | ca. 50 € | ca. 225 € |
| Gutverdiener, 80.000 € Brutto | 175 € | ca. 480 € | ca. 655 € |
Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis BMF-Daten. Steuerersparnis abhängig vom persönlichen Grenzsteuersatz. Keine Steuerberatung.
Häufige Fragen zur Besteuerung
Wie viel kann ich beim Altersvorsorgedepot steuerlich absetzen?
Du kannst bis zu 3.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben absetzen (§ 10a EStG). Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und wählt zwischen Sonderausgabenabzug und direkter Zulage.
Muss ich Kapitalertragsteuer auf Gewinne im Altersvorsorgedepot zahlen?
Nein – während der Ansparphase sind Kursgewinne, Dividenden und Zinsen steuerfrei. Die Besteuerung erfolgt erst bei der Auszahlung im Rentenalter (nachgelagerte Besteuerung).
Wie wird das Altersvorsorgedepot bei der Auszahlung besteuert?
Die Auszahlung wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Da dieser im Rentenalter meist deutlich niedriger ist als während der Erwerbsphase, ist das für die meisten Sparer vorteilhaft.
Was ist besser: Sonderausgabenabzug oder Zulage?
Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch. Bei höherem Einkommen (Grenzsteuersatz > 25%) lohnt sich der Sonderausgabenabzug mehr. Bei geringem Einkommen ist die direkte Zulage oft besser.